Der Staat als Zuhälter

    “Kein Orgasmus – Freier verklagt Prostituierte” lautete die Überschrift eines Artikels in der “Winnender Zeitung” letzte Woche. Was so lustig und auch absurd klingt, hat einen heftigen politischen Hintergrund, und als Exprostituierte, politische Aktivistin und als Frau vergeht mir da das Lachen.

    Was war vorgefallen?

    Der Mann hatte eine Prostituierte gebucht und sie hernach wegen Betrugs angezeigt. Vor Gericht schildert er, sie habe den Geschlechtsverkehr abrupt unterbrochen und sei gegangen. Sie sagt, er habe diverse Extras gebucht, und da er nicht draufzahlen wolle, habe sie ihm die Zeit verkürzt. Die Richterin glaubt dem Freier. Der Prozess wird eingestellt – gegen die Zahlung von 500 Euro, die die Prostituierte leisten muss.

    So unglaublich das klingt, es ist kein Einzelfall. Immer mehr Freier versuchen, Frauen in der Prostitution zu verklagen. Sie fühlen sich damit so dermaßen im Recht, dass sie sogar dann vor den Kadi gehen, wenn sie selber Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Wie der Freier aus oben genanntem Fall, der Oralverkehr ohne Kondom einforderte: das ist ein Verstoß gegen die Kondompflicht. Freier verklagen Prostituierte, weil ihnen die Art des Verkehrs nicht gefiel und sie zu früh gekommen sind. Ein 14-Jähriger, der sich als wesentlich älter ausgegeben hatte, rief kürzlich die Polizei, weil er für 20 Euro nicht “genug” bekommen habe. Das Traurige ist, dass Prostituierte noch froh sein können, wenn sie nur vor Gericht landen und wegen der von den Freiern empfundenen “Schlechtleistung” nicht auch noch verprügelt, ausgeraubt und getötet werden. Woran liegt das? Weiterlesen: klick mich!