Was Prostitution und Strafgesetzgebung bei Vergewaltigung miteinander zu tun haben

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Ach Deutschland, Du Steinzeitland.

Heute Morgen habe ich von folgendem aktuellem Fall gelesen: In Bonn hat ein Türsteher seine Exfreundin, gegen die er schon mehrfach gewalttätig geworden war, vergewaltigt. Diese hatte sich, da sie sich mit ihm an einem isolierten Platz befand und Todesangst hatte, nicht gewehrt, weil sie ( zu Recht) befürchtete, er könne sie bei Gegenwehr umbringen. Der Täter hat die Tat mit dem Handy gefilmt und seine Exfreundin gefragt: „Na, gefällt Dir das?“, sowie sie gezwungen, dazu vor laufender Handykamera „Ja“ zu sagen.
Die Richter sind der Meinung, hier keine Vergewaltigung nachweisen zu können. Schliesslich habe die Frau auf dem Video „Ja“ gesagt.

In Deutschland hat jahrelang nicht mal ein „Nein heisst Nein“ gegolten. Bis vor wenigen Jahren war es keine Vergewaltigung, wenn die Frau einfach nur bekundete, den Sex nicht zu wollen. Nein, für den Straftatbestand „Vergewaltigung“ war „massive Gegenwehr“ nötig. Das Problem: viele Vergewaltigungsopfer fallen in eine Art Schockstarre oder wehren sich nicht, weil sie instinktiv wissen, dass es sonst eskaliert und sie in Lebensgefahr schweben.

Auf der Seite “Ich hab nicht angezeigt” werden solche Freisprüche gesammelt. Es ist absurd, was in Deutschland möglich ist. In den Begründungen ist zu lesen, dass der Täter doch nicht habe wissen können, dass die Frau, bloss weil sie sichtbar weinte, nicht willens sei, den Geschlechtsverkehr weiter zu dulden. Oder dass sie doch hätte aus dem dritten Stock springen können, wenn sie wirklich etwas gegen den Sex gehabt hätte. Und so weiter und so fort.

Okay, jetzt gilt endlich in Deutschland das „Nein heisst Nein“.

Das ist aber nicht genug.



In Schweden gibt es eine viel fortschrittlichere Gesetzgebung.
Sie lautet: „nur Ja heisst Ja“ und bedeutet: wer sich vor dem Verkehr nicht hinreichend versichert, dass der Partner ihn auch ausdrücklich (!) wünscht, der macht sich strafbar.
Über jemanden drüberzurutschen, der es bloss schweigend hinnimmt, erfüllt dort mindestens den Tatbestand der „fahrlässigen Vergewaltigung“.

Ebenso gilt dort ein erzwungenes „Ja“ als „Nein“. Wenn die Frau „Ja“ zum Verkehr sagt, weil sie Angst hat, weil sie bedroht wird, weil sie negative Konsequenzen fürchtet, dann gilt das dort nicht als „Ja“.

Schweden ist, was die Gesetzgebung zu sexueller Gewalt betrifft, so fortschrittlich. In Schweden werden Freier bestraft, weil sie sich das „Ja“ einer Frau kaufen, und in Schweden werden Männer bestraft, die Frauen dazu bringen, den Verkehr zu dulden, weil sie ihnen drohen, und in Schweden werden Männer bestraft, die Frauen in solche Angst versetzen, dass diese sich nicht mehr trauen, „Nein“ zu sagen.

In Deutschland hingegen ist es möglich, straffrei sehr junge, nicht mal deutsch sprechende Frauen aus Südosteuropa zu kaufen, wohl wissend, dass die nicht freiwillig auf dem Strich stehen. Denn das Gesetz, das neuerdings Freier von Zwangsprostituierten bestraft, ist ein Witz: dem Freier muss nachgewiesen werden, dass er WISSENTLICH zu einer Zwangsprostituierten ging. Wie soll man sowas nachweisen?
Wenn Freier mich mal gefragt haben, woher ich meine blauen Flecken habe, habe ich einfach gesagt, ich hätte mich gestoßen.
Und damit hatte es sich.

In Schweden werden einfach alle Freier bestraft. Und wer zu einer Zwangsprostituierten gegangen ist, kann ZUSÄTZLICH dazu neuerdings wegen „fahrlässiger Vergewaltigung“ verknackt werden. Denn wer zu Prostituierten geht, der geht das Risiko ein, mit einer Frau Sex zu haben, die diesen gar nicht haben will.

Kurz und gut: Schweden schützt seine Frauen, innerhalb und außerhalb der Prostitution vor sexueller Gewalt. Eine Frau dort dermaßen zu ängstigen und zu bedrohen, dass sie Todesangst und sich nicht mehr wehrt, und sie dazu zu zwingen, vor der Kamera auch noch zu sagen dass ihr die Vergewaltigung gefällt – in Schweden wäre ein Freispruch dazu kaum denkbar.

Dieser Freispruch ist eine Demütigung für alle Frauen in Deutschland.

Er zeigt, wo wir in diesem Land stehen – dass es hier erlaubt ist, Frauen zum „Ja“ zu erpressen und zu nötigen. Und ja, Prostitution und Vergewaltigungsgesetzgebung haben was miteinander zu tun. Denn es dreht sich hier um die Frage: wann ist ein “Ja” ein “Ja”?
Deutschland findet, das “Ja” von Frauen, die sich in dermaßen heftigen ökonomischen Notlagen befinden, dass sie sich prostituieren, ist ein “Ja”. Deutschland findet, das “Ja” von Frauen, die von ihrem Zuhälter geprügelt werden sich zu prostituieren, ist ein “Ja”.
Da wundert es eigentlich keinen, dass auch außerhalb der Prostitution gilt: du musst die Frau nur ordentlich in eine ausweglose Lage und in Todesangst versetzen, dann gilt auch ihr erzwungenes “Ja” als “Ja”.

Das gehört abgeschafft!

„Nein heisst“ Nein“ reicht nicht!

„Ja heisst Ja“ reicht auch nicht!

Es muss auch hierzulande eine Gesetzgebung die lautet:

„JA HEISST JA, ABER EIN ERZWUNGENES JA BLEIBT EIN NEIN!“

Das gilt für Frauen in der Prostitution und für Frauen ausserhalb der Prostitution.
Wie in Schweden.
Es hat für alle Frauen zu gelten!

Way to go, Deutschland.

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Link zu dem Fall: klick mich