Die Folgen einer legalisierenden & liberalen Prostitutionsgesetzgebung – Punkt 3: Der Freierglaube an ein „Recht auf Sex“

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Frauen in der Prostitution werden durch die Legalisierung endgültig der Wirkmacht des Marktes ausgeliefert. Gewinner der Liberalisierung aber sind die Freier. Sie werden ermächtigt und ermutigt durch eine Gesetzeslage, die ihnen bestätigt, es sei legal, in Ordnung, normales Verhalten, ihr Recht, sich sexuellen Zugang zu Frauen zu kaufen.

Der sexuelle Missbrauch wird hier zu einer ganz „normalen Dienstleistung“, die in Anspruch genommen wird. Dieses Denken hat weitreichende Folgen. Denn natürlich kann ein „ganz normaler Kunde“, der eine „ganz normale Dienstleistung“ in Anspruch nimmt, sich beschweren und klagen, wenn diese „Dienstleistung“ nicht korrekt ausgeführt wird.

Dies kann ja z.B. beim Fliesenleger, der Dachdeckerin, der Gebäudereinigerin, der Friseurin auch der Fall sein. Dieser „Anspruch“ wird dann auf Prostitution übertragen.Und tatsächlich gibt es Fälle, in denen Freier Frauen und Mädchen aus der Prostitution vor Gericht zerrten: weil sie meinten, ihnen stünde noch mehr Zeit, noch mehr Sex zu, oder aber weil sie nicht zum Orgasmus gekommen waren.

Im Februar 2020 geschah so etwas in Winnenden / Waiblingen. Ein Freier hatte eine sehr junge Frau gebucht, war nicht zum Orgasmus gekommen und hatte die junge Frau deswegen vor Gericht geschleift: wegen Betrugs. Das Mädchen wurde vom Gericht veranlasst, 500 Euro zu zahlen. [1] Dieses Geld haben letztlich wir vom Netzwerk Ella ihr gegeben, denn das Mädchen war wegen einer nicht verarbeiteten Vergewaltigung in der Prostitution, wollte aussteigen und hätte weiter anschaffen müssen, um das Geld zu zahlen.

Selbst wenn sie selbst gegen Regeln verstoßen haben (dieser Freier hier hatte z.B. gegen die Kondompflicht verstoßen), fühlen sie sich ermächtigt, Polizei & Gerichte zu bemühen. Sie verklagen Frauen, die ihnen „Liebesdienste verweigern“, und zwar wegen „Leistungsbetrugs“.[2] Selbst 14-jährige Jungs rufen die Polizei, wenn sie glauben, sie hätten zu wenig für ihr Geld bekommen, wie es 2017 in Braunschweig passierte. [3] Das Prostitutionsgesetz soll Frauen eigentlich davor schützen, wegen „Schlecht- und Minderleistung“ vor Gericht zu müssen.

Die Realität zeigt aber, dass Freier sich durch die Legalisierung ihres Tuns immer wieder ermutigt und ermächtigt fühlen, Frauen wegen  und auf Sex zu verklagen. Das ist nur logisch, denn dort, wo Prostitution als ganz normaler Beruf gilt, wird er auch so angesehen – und ein Seiteneffekt davon ist der gefährliche Glaube daran, es gäbe ein Männerrecht auf Sex. Dieses erinnert in unangenehmster Weise an die jahrhundertelang von Männern eingeforderten „ehelichen Pflichten“ und ist vor allem eins: rape culture vom Feinsten.

Es ist unfasslich, dass in Deutschland ernsthaft Frauen und Mädchen von Männern wegen Sex vor Gericht gezerrt werden können: weil sie keinen Sex abgeliefert haben oder weil der Sex angeblich schlecht war. Es gibt kein Recht auf Sex, und auch kein Recht auf einen Orgasmus. Das ist Mittelalter pur! Davon mal abgesehen: wenn Frauen anfangen würden, Männer wegen mangelnder Orgasmen zu verklagen… dann hätten die Gerichte viel zu tun, und alle Frauen wären reich. (Mh. Jetzt, wo ich so drüber nachdenke…)

(c) Huschke Mau


[1] https://www.zvw.de/lokales/winnenden/kein-orgasmus-freier-verklagt-prostituierte_arid-148075 und https://www.kontextwochenzeitung.de/debatte/465/der-staat-als-zuhaelter-6533.html

[2] https://www.n-tv.de/der_tag/Freier-verklagt-Prostituierte-wegen-Leistungsbetrugs-article15833256.html

[3] https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article170366454/Nach-Bordellbesuch-enttaeuschter-14-Jaehriger-ruft-Polizei.html